wie schnell dieses wort immer benutzt wird... und wenn man sich den genauen wortlaut anschaut.... - strafrecht: rechtswidrige anwendung von gewalt oder androhen eines empfindlichen übels gegenüber einem anderen zwecks erreichung einer handlung oder unterlassung. es handelt sich um ein vergehen nach § 240 stgb. die tat ist nur dann rechtswidrig und strafbar, wenn die anwendung der gewalt oder die androhung des übels zu dem angestrebten zweck als verwerflich anzusehen sind -... also sollte man dieses wort doch mit bedacht benutzen...
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